Lohnsteuer: Bundesfinanzministerium aktualisiert sein FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise 

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt sein Informationsblatt mit den häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus aktualisiert.

Die aktuelle Version des FAQ mit Stand 05.06.2020 können Sie hier herunterladen.

Diese Version berücksichtigt bereits die Maßnahmen des am 28.05.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz), denen der Bundesrates am 05.06.2020 zugestimmt hat.

Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:

  • Informationen zu steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer von bis zu 1.500 Euro (auch als „Corona-Sonderzahlung“ bekannt) (Abschnitt VII.).
  • Wann Verspätungszuschläge bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung anfallen (Abschnitt II. Nummer 7).
  • Weitere Maßnahmen, die im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise getätigt wurden (Abschnitt X.).