Nachtrag zu gestrigem Sonderrundschreiben, hier: Überbrückungshilfe III

Corona, Corona-Update

Mit unserem Sonderrundschreiben Nr. 17 / 2021 vom 20. April 2021 haben wir Ihnen die aktuellen Richtlinien der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfe III mitsamt den Vollzugshinweisen übersendet.

 

Diese haben wir in dieser Form vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium erhalten. Anscheinend sind die Vollzugshinweise zu der Überbrückungshilfe III mittlerweile schon nicht mehr aktuell. Das Wirtschaftsministerium verweist deshalb auf die entsprechenden FAQs zu diesem Programm, hier würden die Infos immer aktuell gehalten.

 

Wir verweisen aus diesem Grund auf den folgenden Link:

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

Die Änderungen beziehen sich u.a. auf die Erhöhung des Fördersatzes in Monaten mit mind. 70 % Umsatzrückgang auf bis zu 100 % (zuvor 90 %), den neuen Eigenkapital-zuschuss, Ausweitung der „Sonderregel für den Einzelhandel zu Abschreibungen“ auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender, Ansetzbarkeit von Frühlings-/ Sommersaisonware bei dieser Sonderregelung, Ermöglichung alternativer Zeiträume im Jahr 2019 für Unternehmen mit außergewöhnlichen betrieblichen Umständen und Antragsberechtigung von Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften.

Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.