Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und die Folgeänderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

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Am Sonnabend, 24. April 2021, sind die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Aufgrund der Gesetzesänderung im IfSG musste auch die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst werden. Die notwendig gewordenen Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung sind ebenfalls am 24. April 2021 in Kraft getreten. Zukünftig fährt Niedersachsen im Hinblick auf die beiden Rechtsgrundlagen zweigleisig aus der Pandemie heraus:

  1. Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes greifen überall dort, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerte von 100 pro 100.000 Bürgerinnen und Bürgern in sieben Tagen überschreiten und in denen die Verantwortlichen im Wege der Allgemeinverfügung diese Überschreitung festgestellt haben (Hochinzidenzkommunen).
  1. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen enthält fast ausschließlich Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach der Gesetzesänderung mit Einführung der „Notbremse“ auch die FAQ zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz aktualisiert. Sie können die FAQ unter dieser Adresse einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html

Das Gesetz hatten wir Ihnen bereits mit unserem Sonderrundschreiben 19 / 2021 vom 23. April 2021 übersandt.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen können Sie hier herunterladen. Die von der Staatskanzlei erstellten FAQ und Infografiken zu den neuen Regelungen im privaten Umfeld können Sie zum Download unter dieser Adresse einsehen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html