SAVE THE DATE: Online-Veranstaltung Praxis & Recht „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – softwarebasierte Herausforderungen in der Praxis“

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Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten erkrankter Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkasse abzurufen. Weiterhin sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihren Vorgesetzten unverzüglich über die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Derzeit zeigen sich insbesondere softwarebasierte Herausforderungen in der Praxis. Hintergrund: Arbeitgeber oder ihre Steuerberater benötigen für die Teilnahme am eAU-Verfahren ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe oder ein systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem.

Wir wollen Ihnen daher mit unserer kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema eAU Gelegenheit geben, sich auf den aktuellen Stand zu bringen und insbesondere auch konkrete Fragen zu stellen. 

Für die fachliche Unterstützung konnten wir die AOK Niedersachsen gewinnen, die uns den gesamten technischen und systemseitigen Prozess in der elektronischen Kommunikation zwischen Arztpraxen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Kliniken sowie Krankenkassen im Detail erläutern werden. Daher laden wir Sie herzlich ein,

(SAVE THE DATE)
am Dienstag, den 21. Februar 2023, von 15:00 bis 16:30 Uhr via Microsoft Teams

an unserer kommenden Praxis & Recht Online-Veranstaltung „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – softwarebasierte Herausforderungen in der Praxis“ teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 16.02.2023 über unsere Internetseite  oder per E-Mail an veranstaltungen@av-lueneburg.de.

Weitere Informationen folgen in Kürze!