Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht.
Pandemiebedingt gelten die Pauschalen des Jahres 2021 unverändert auch im Kalenderjahr 2022 fort und werden nicht neu festgesetzt. Das entsprechende BMF-Schreiben können Sie hier herunterladen.
Insofern muss das bereits am 3. Dezember 2020 veröffentlichte Anwendungsschreiben, das die „Reisekosten und Reisekostenvergütungen ab dem 1. Januar 2021“ regelt, nicht mehr für das Kalenderjahr 2022 angepasst werden. Das weiterhin geltende Anwendungsschreiben vom 03.12.2020 können Sie hier herunterladen.