Pilotabschluss für die M+E-Tarifrunde 2022 in Baden-Württemberg

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Nach intensiver Verhandlung wurde am vergangenen Freitag (18.11.2022) in den frühen Morgenstunden in Ludwigsburg für das Tarifgebiet Baden-Württemberg der Pilotabschluss für die M+E-Tarifrunde 2022 erzielt.

Der gefundene Kompromiss enthält die von den Arbeitgebern geforderte automatische Differenzierung. Diese ermöglicht es Unternehmen, wie auch schon im Jahr 2021, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Fälligkeit des T-ZUG (B) zunächst zu verschieben und danach durch Erklärung entfallen zu lassen. Zu begrüßen ist die lange Laufzeit. Der Abschluss im Einzelnen:

1. Laufzeit und Entgelt

Laufzeit:

Die Gesamtlaufzeit des Abkommens beträgt 24 Monate vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.

Inflationsausgleichsprämie:

Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise erhalten die Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € gemäß § 3 Nr. 11c EStG. Die Auszahlung soll in zwei Teilbeträgen erfolgen, 1.500 € können ab Dezember 2022 und weitere 1.500 € ab Dezember 2023 gezahlt werden.

Die Zahlungen können jeweils nach hinten geschoben werden. Die Inflationsausgleichsprämie wird Teilzeitbeschäftigten anteilig zur Wochenarbeitszeit ausgezahlt, jedoch mindestens in Höhe von 400 € pro Auszahlungszeitpunkt, also insgesamt mindestens 800 €. Auszubildende bekommen insgesamt 1.100 €.

Erhöhungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen:

Für die Monate Oktober 2022 bis Mai 2023 gelten die bisherigen Tabellen weiter. Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in einer ersten Stufe um 5,2 Prozent. Ab 1. Mai 2024 folgt eine weitere Erhöhung um 3,3 Prozent.

Die im Tarifabschluss 2021 vereinbarte Erhöhung des T-Geldes bzw. Trafobausteins ab Februar 2023 von 18,4 auf 27,6 Prozent entfällt.

2. Differenzierung

Die in der Tarifrunde 2021 erstmals eingeführte automatische Differenzierung konnte für diesen Abschluss für die Jahre 2023 und 2024 erneut vereinbart werden. Zudem konnte das Volumen um 50 Prozent erhöht werden, da das T-ZUG (B) bzw. der Zusatzbetrag auf 18,4 Prozent erhöht wurde.

3. Energienotfallklausel

Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem auf einen Prozess verständigt, wie schnell und flexibel auf eine Energienotlage während der Laufzeit des Tarifvertrages reagiert werden kann.