Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sind zahlreiche Änderungen insbesondere im Nachweisgesetz vorgenommen worden, über die wir Sie bereits unterrichtet haben.
Zusätzlich haben sich auch Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz ergeben. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Probezeit und zur Arbeit auf Abruf. Über die Neuerungen möchten wir Sie gerne informieren.
Darüber hinaus möchten wir die Gelegenheit nutzen, die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung von Rentnern nach Erreichen der Regelaltersrente zu erörtern.
Wir freuen uns, wenn Sie an unserer Online-Veranstaltung der Reihe Praxis & Recht
„Update Teilzeit- und Befristungsrecht“
am Mittwoch, den 30. November 2022, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
teilnehmen und laden Sie hierzu herzlich ein. Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 25.11.2022 unter folgendem Link: Anmeldung zur Veranstaltung