Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) hat am 5. November 2020 den Beitragssatz für das Jahr 2020 auf 4,2 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt (Vorjahr 3,1 Promille). Auf die Erhebung eines Vorschusses für 2021 wird zunächst verzichtet.
Anliegend erhalten Sie die Pressemitteilung des PSV, welche Sie hier herunterladen können, sowie die Insolvenzübersicht des PSV zum 30. September 2020, die Sie hier herunterladen können.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat die Zahl der Insolvenzverfahren, die zu einer Leistungspflicht des PSV führten, von 369 auf 460 zugenommen. Die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten hat im Vergleich zum Vorjahreswert von 19.300 auf 47.900 erheblich zugenommen. Der Leistungsaufwand hat sich infolge der Insolvenzen im Vorjahresvergleich deutlich von 878 Mio. € auf 1.423 Mio. € erhöht.