PSVaG setzt Beitragssatz für 2023 auf 1,9 Promille fest

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Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 14.11.2023 den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille (Vorjahr 1,8 Promille) festgesetzt.

Im Juni 2023 erwartete der PSVaG einen Beitragssatz für 2023 im Bereich des Mittelwertes der letzten zehn Jahre (2,0 Promille). Bereits im ersten Halbjahr erhöhte sich das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Diese Entwicklung verfestigte sich im zweiten Halbjahr weiter. Insgesamt handelt es sich aber weiterhin um kein schadenreiches, sondern – gemessen an den letzten Jahrzehnten – um ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen. Für die Kapitalanlagen bleibt das Marktumfeld weiter herausfordernd.

Aufgrund des Beitragssatzes von 1,9 Promille und der gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlage von 382 Mrd. € liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 726 Mio. € (im Vorjahr 673 Mio. €).

Für Zusagen über Pensionskassen ist auch in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird. Dieser beträgt 1,5 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen.

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Der PSVaG hat rd. 102.100 Mitglieder. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. In diesem ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben.

(PM PSVaG vom 15.11.2023)