Der Bundesrat hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 am 28. Oktober 2022 gebilligt. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine Änderungen ergeben.
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023
Klammerwerte = Veränderung 2023 zu 2022