Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Neue BAFA-Handreichung zum Prinzip der Angemessenheit

Allgemeines, Newsletter

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses verpflichtete Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 01. Januar 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten) in ihren Lieferketten bestimmte umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten „in angemessener Weise“ umzusetzen. Durch das „Prinzip der Angemessenheit“ haben Unternehmen einen gewissen Spielraum, wie sie die Sorgfaltspflichten erfüllen (z. B. Auswahl und Gestaltung der zu ergreifenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette überwacht und durchsetzt, hat eine weitere Handreichung veröffentlicht, die den Begriff der Angemessenheit im Sinne des LkSG erläutert und dessen Bedeutung in der Praxis erklärt.

Die Handreichung können Sie hier herunterladen.

In der Handreichung werden nicht nur Ausführungen zum Begriff der Angemessenheit nach § 3 Abs. 2 LkSG getroffen, sondern auch Stellung zu weitergehenden Auslegungsfragen des LkSG genommen. So wird im Rahmen der Handreichung aus bestimmten LkSG-Normen ein „Prinzip der Wirksamkeit“ abgeleitet und mit dem übergeordneten Begriff der Angemessenheit in § 3 Abs. 2 LkSG verknüpft. Auch finden sich weitreichende Vorgaben, beispielsweise zum Thema „Bemühens- und Erfolgspflicht“, zum Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zum Beschwerdemechanismus. Dabei wird bei Ausführungen zur Reichweite von unbestimmten Rechtsbegriffen im LkSG eine extensive Auslegung vorgenommen.

Des Weiteren hat das BAFA am 03. Januar 2023 den FAQ-Bereich seiner Webseite zum LkSG aktualisiert. Die Anpassungen betreffen die Abschnitte „VI. Grundsätzliches zur Ausübung der Sorgfaltspflichten“, „XIII. Sorgfaltspflicht zur Dokumentation und Berichterstattung“ sowie „XIV. Überwachung durch das BAFA“.

Die Internetseite mit den FAQs erreichen Sie wie folgt:

https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html