Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten bei beruflich und betrieblich bedingten Auslandsreisen veröffentlicht.
Das Schreiben des BMF können Sie hier herunterladen.
Enthalten sind angepasste Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab dem 1. Januar 2025. In der Tabelle ab Seite vier sind die für die jeweiligen Länder geltenden Pauschbeträge aufgeführt. Änderungen im Vergleich zur Übersicht für das laufende Jahr sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Das BMF-Schreiben enthält auch Hinweise zum Umgang mit mehrtägigen Auslandsreisen in unterschiedliche Staaten. Zur Kürzung der Verpflegungspauschale in Fällen bei denen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt werden, ist ein Beispiel enthalten.