SV-Rechengrößenverordnung 2025

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Der Bundesrat hat am 22. November 2024 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2025 zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27. November 2024.

Damit steigt die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro im Monat. Ebenfalls angehoben wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf dann 5.512,50 Euro im Monat. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro im Jahr.

Die Tabelle mit den Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 können Sie hier herunterladen.