Tariffreiheit in Unternehmen – Stellungnahme des AV-Hauptgeschäftsführers, Bernd Wiechel

Stellungnahmen

Mit Interesse und großer Verwunderung nimmt der Arbeitgeberverband Lüneburg – Nordostniedersachsen diverse Vorhaben der Bundesregierung zur Kenntnis. So gibt die Grünen-Chefin Ricarda Lang in einem Interview im Tagesspiegel bekannt, dass ein Bundestariftreuegesetz, das eine staatliche Auftragsvergabe nur an Unternehmen mit Tarifvertrag vorsieht, bis zur Sommerpause durch den Bundestag gebracht werden soll. Vorgetragen wird dies mit markigen Begriffen, wie „kein staatliches Geld für Lohndumping“.

Bernd Wiechel, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordostniedersachsen, weist die Begrifflichkeiten entschieden zurück: „Es gibt in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, die im europäischen Vergleich mit an der Spitze sind. Hier von Lohndumping zu sprechen, zeugt nicht von besonderer Sachkompetenz.“, stellt Wiechel klar.  

„Es ist uns schon bewusst, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz Unternehmen dazu zwingen will, sich Tarifverträgen anzuschließen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass erstens bereits viele Unternehmen durch Flächen- oder Haustarifverträge tarifgebunden sind oder einzelvertragliche Tarifverträge vereinbart haben und zweitens, in Deutschland eine verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie existiert“, so Wiechel. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz wird diese Autonomie durch die Hintertür aufgehoben. „Eines fällt auf: während für die private Hand immer das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gilt, scheint für den Staat nicht diese Prämisse zu gelten. Die öffentlichen Aufträge sollten die Unternehmen erhalten, die die Aufgabe am besten und am wirtschaftlichsten erledigen können“, fasst Wiechel zusammen.