Soweit nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung für den Besuch der dort genannten Bereiche (z. B. Einzelhandel ab 200 qm, Außengastronomie) Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist zum einen
- in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
Zulässig sind jedoch auch
- Testungen direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung,
- unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen.
Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb von 24 Stunden nach dem Testzeitpunkt beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.
Es freut uns sehr, dass es unserer Landesvereinigung UVN gelungen ist, die am Arbeitsplatz durchgeführten und bescheinigten Testungen in dem Maße aufzuwerten, dass sie zukünftig auch für die weiteren Öffnungsschritte verwendet werden können.
Diese unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführten und bescheinigten Negativtestungen sind denen im Testzentrum somit gleichgestellt.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Im Fall eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.
Zu diesem Zweck ist es nunmehr gelungen, gemeinsam mit der Landesregierung eine abgestimmte Mustervorlage für die arbeitgeberseitige Testbescheinigung zu erstellen. Diese Mustervorlage können Sie hier herunterladen.