Überbrückungshilfe III kann beantragt werden/Push-Nachrichtendienst

Corona

Die Überbrückungshilfe III kann nunmehr beantragt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Push-Nachrichtendienst des Bundes zum Thema Überbrückungshilfe hinweisen. Wenn Sie diesen abonnieren, erhalten Sie über Ihren Browser regelmäßig aktuelle Meldungen, Informationen zu Fristen und zu Aktualisierungen der FAQ mit genauen Hinweisen zu den Fundstellen auf den Webseiten:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Meta/Infothek/Push-Nachrichtendienst/push-nachrichtendienst.html