Das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“) wurde am 8. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die für die Arbeitgeber wichtige Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ bis zum 31. März 2022 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.