Verlängerungen der Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz bis zum 30. Juni 2022 in Kraft getreten

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Das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen ist am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Das Gesetz können Sie hier herunterladen.

Das Gesetz enthält unter anderem die Verlängerung der Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeit-gesetz über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. Juni 2022.

Die erneute Verlängerung der Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz ist aufgrund der besonderen Belastungen, die die Pandemie für den Bereich der Pflege und damit für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bedeutet, nach einer ersten Bewertung der BDA vertretbar. Wichtig ist, dass die Sonder-regelungen auf den Zeitraum der Pandemie beschränkt bleiben und trotz der ohnehin angespannten Lage im Bereich der Pflege mit dem Abklingen der Pandemie enden. Für die Zukunft müssen eigene, von der akuten Notlage der Pandemie unabhängige, Regelungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefunden werden, die auch wieder die Auswirkungen auf die Unternehmen angemessen in den Blick nehmen.