Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld – Weisungen der BA und FAQ der BDA aktualisiert

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Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21. Dezember 2022 ist die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit werden folgende Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 verlängert:

  • Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10 %
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit
  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund die Weisung 202212024 vom 22. Dezember 2022 „Kurzarbeitergeld – Verlängerung der Zugangserleichterungen“ veröffentlicht.

Die Weisung der BA können Sie hier herunterladen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat daraufhin auch ihre FAQ zur Kurzarbeit ebenfalls entsprechend aktualisiert.

Die aktuellen FAQ der BDA zur Kurzarbeit können Sie hier herunterladen.