Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV)

Corona

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) wurde im Bundesanzeiger verkündet und kann dann unter www.bundesanzeiger.de > Amtlicher Teil eingesehen werden.

Die BDA hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium dafür stark gemacht, die Priorisierung des Zugangs zu erweitern. In der Gruppe ohne besondere Risiken sollten Erwerbstätige vorrangig geimpft werden können.

Die BDA konnte hier einen Teilerfolg erzielen, da in die nun verkündete Verordnung eine neue Prioritätengruppe aufgenommen wurde und die Verordnung unter § 4 Ziffern 4 und 6 CoronaImpfV vorsieht, dass neben allen Personen im Lebensmitteleinzelhandel Erwerbstätige in besonders relevanten Positionen in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur ebenfalls priorisiert werden.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft. Sie tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. März 2021.