Vorläufige Übersicht zur Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG in den Ländern

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Anliegend überlassen wir Ihnen eine Übersicht zur Umsetzung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG in den Ländern, die Sie hier herunterladen können.

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt den Ländern. Insbesondere Fragen nach dem Nachweis von Impfungen oder möglichen Kontraindikationen gegenüber dem Arbeitgeber sowie für die Behandlung von ungeimpften Infizierten müssen von den Ländern beantwortet werden. Die Übersicht enthält die uns dazu bislang bekannten Informationen. Eine Rückmeldung aus dem Saarland konnte bisher aufgrund noch laufender interner Abstimmungsprozesse nicht erfolgen. Wenn Sie zusätzliche Informationen zur Umsetzung in den Ländern haben, können Sie uns diese gerne zukommen lassen.