Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium plant, Unternehmen oder Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zu gewähren: Für die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust soll der Ausgleich mindestens 15 % des Verlustes betragen, darüberhinausgehend mindestens 10 Prozent.
Unternehmen oder Soloselbständige des Schaustellergewerbes sollen einen Umsatzverlustausgleich von pauschal mindestens 7,5 Prozent des im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der im Jahr 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von mindestens 20 Prozent als betriebliche Fixkosten beantragen können.
Mit Blick auf das Fördervolumen von geplanten 25 Millionen Euro wird eine Förderhöchstgrenze bis 50.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen. Die Hilfen sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 bei der NBank beantragt werden können. Die vollständige Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums können Sie hier herunterladen.