In bestehenden Arbeitsverhältnissen und auch im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen spielt das Thema „Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung“ eine zentrale Rolle. Als Wirksamkeitsvoraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung bereitet insbesondere die Abmahnung in der betrieblichen Praxis immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. Seitens der Rechtsprechung werden insbesondere im Hinblick auf die Bestimmtheit erhebliche Anforderungen gestellt. In unserem Seminar
„Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung“,
das ganztägig stattfindet am
Mittwoch, den 14.09.2022, in Lüneburg,
werden wir Ihnen deshalb die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen sowohl an die Abmahnung als auch an die anschließende verhaltensbedingte Kündigung umfassend darstellen. Wesentliche Inhalte des Seminars werden die Abmahnung als Wirksamkeitsvoraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung sein, wobei hier insbesondere Pflichtverstöße und abmahnungswürdige Sachverhalte dargestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage behandelt, wer im Betrieb zur Abmahnung befugt ist. Anschließend wird die verhaltensbedingte Kündigung sowohl als fristlose als auch als fristgerechte Kündigung thematisiert. Dazu gehören auch Fragen der Kündigungsfrist. Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG behandelt. Schließlich wird es um die Kündigungsbefugnis und die Klagemöglichkeiten des Arbeitnehmers gehen.
Als Referentin steht Ihnen mit der Syndika unseres Verbandes, Frau Anne Rypalla, eine erfahrene Praktikerin auch für weitere Nachfragen zur Verfügung. Sie wird mit Ihnen insbesondere auch Lösungen für die Praxis diskutieren.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.