Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Corona

Die aktuelle nds. Corona-Verordnung, die zunächst vom 12. Februar bis zum 28. Februar gültig ist, können Sie hier herunterladen. Die Änderungen können Sie durch die Markierungen nachvollziehen.

Die wichtigsten Punkte fassen wir wie folgt für Sie zusammen:

Ausnahme der Kontaktbeschränkungen für berufliche Fahrgemeinschaften (§2 Abs.2 Nr.3)

Ausnahme der Betriebsverbote (§10 Abs. 1b) für

Verkaufsstellen von Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte,

des Kraftfahrzeughandels und des Zweiradhandels, allerdings jeweils beschränkt auf die Durchführung von Probefahrten

Möglichkeiten des Präsenzunterrichts im Bereich des Zweiten Bildungswegs (§14a)