Ab dem 01.07.2019 gibt es Änderungen im Bereich der Midijobs. Zu diesem Zeitpunkt wird die bisherige „Gleitzone“ für Beschäftigungen mit monatlichen Entgelten zwischen 450,01 € und 850,00 € durch einen neuen „Übergangsbereich“ ersetzt. Ebenfalls bei 450,01 € beginnend schließt dieser alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen mit Entgelten bis monatlich 1.300,00 € ein. Zahlreiche Geringverdiener und Teilzeitkräfte werden hierdurch als „Midijobber“ in ihrer Beitragslast zur Sozialversicherung zusätzlich entlastet.
Von der Anhebung der Grenze für die sogenannten „Midijobs“ von 850,00 € auf 1.300,00 € pro Monat werden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) rund 3,5 Millionen Beschäftigte profitieren. Innerhalb dieses Niedriglohnbereichs zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge, da ihr Entgelt zur Berechnung der Beiträge fiktiv reduziert wird.
Der Arbeitgeber zahlt wie bisher für das gesamte Arbeitsentgelt grundsätzlich den vollen Arbeitgeberanteil. Er trägt die Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag steigt dagegen linear vom Beginn des Übergangsbereichs (bisher Gleitzone) an. Hierzu wird das Entgelt bei der Beitragsberechnung fiktiv so bemessen, dass sich der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz rechnerisch auf rund 30 % (entsprechend der Pauschalabgabe bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) reduziert. Unter Anrechnung des vollen Arbeitgeberanteils ergibt sich damit auf Arbeitnehmerseite ein fiktiver Einstiegsbeitragssatz für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von rund 10 %.
Die Berechnung gilt als kompliziert. Neben der Berechnung eines fiktiven Entgelts sind Ausnahmen für Einmalzahlungen, Teilmonate, Mehrfachbeschäftigungen und Arbeitgeberumlagen zu berücksichtigen. Hinzu kommen Sonderregelungen, die nur für einzelne Sozialversicherungszweige gelten.
Um Ihnen hier die konkrete Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, können Sie im Internet auf verschiedene „Midijobrechner“ zurückgreifen. Diese finden Sie unter anderem unter www.aok-business.de/niedersachsen und dort unter „Tools & Service“ sowie unter www.krankenkassen-direkt.de und dort unter den Stichworten „Beitragsrechner“/ „Midijobrechner“.