Änderungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) – Änderung unserer Mustereinladung

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Durch das am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt (BGB l I, S. 1387) veröffentlichte Teilhabestärkungsgesetz ergibt sich auch eine Änderung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Nach dem neu geschaffenen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX können Beschäftigte zusätzlich eine Vertrauensperson ihrer Wahl zum BEM hinzuziehen. Diese Regelung ist am 10.06.2021 in Kraft getreten.

Durch dieses Recht soll insbesondere auch den Beschäftigten in Betrieben ohne Interessenvertretung die Möglichkeit einer weiteren Unterstützung im BEM eingeräumt werden. Bei der Vertrauensperson kann es sich um ein Mitglied der Interessenvertretung, eine Person aus dem Betrieb oder um eine Person außerhalb des Betriebes handeln.

Aus diesem Grund haben wir deshalb auch unser Muster für ein Einladungsschreiben zum BEM entsprechend angepasst und einen Hinweis auf diese Möglichkeit mit aufgenommen. Ohne einen solchen Hinweis dürfte die Einladung zum BEM nicht ordnungsgemäß sein, sodass wir empfehlen, zukünftig nur noch die aktualisierte Fassung unseres Musters zu verwenden. Das Muster können Sie in unserem Dokumenten-Center auf der Homepage unseres Verbandes herunterladen.