Das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Anhebung der Midijob-Grenze auf 2.000 EUR zum 1. Januar 2023 in Kraft.