Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 €

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Nachdem der Bundestag bereits am 03.06.2022 die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.10.2022 auf 12,00 € beschlossen hatte, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz passieren lassen und darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird das Gesetz jetzt in Kraft treten.

An dieser Stelle ist ergänzende darauf hinzuweisen, dass noch vor der gesetzlich beschlossenen Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 € ab dem 01.10.2022 aufgrund der vorangegangenen Beschlüsse der Mindestlohnkommission ab dem 01.07.2022 eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von bisher 9,82 € auf dann 10,45 € erfolgt.

Neben der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurde mit dem neuen Gesetz auch beschlossen, die Entgeltgrenze für Minijobs ebenfalls ab dem 01.10.2022 auf 520,00 € anzuheben.

Schließlich wurde mit der Anhebung des Mindestlohns ebenfalls mit Wirkung ab dem 01.10.2022 auch eine Anhebung der Höchstgrenze für Beschäftigte im Übergangsbereich von monatlich 1.300,00 € auf nunmehr 1.600,00 € beschlossen. Die Untergrenze beginnt dann ab 520,01 €. Die Formel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, nach der sich der Gesamtbeitrag für jeden Versicherungszweig bemisst, wird ebenfalls angepasst. Gleichzeitig wird eine neue Formel allein zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile eingeführt.

Sobald der vollständige Gesetzestext im Bundesgesetzblatt verkündet ist, werde wir Sie weiter unterrichten.