Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in § 308 Nr. 9 BGB, wonach Abtretungsverbote nicht mehr in allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommen werden können, haben wir unsere Anstellungsvertragsmuster entsprechend angepasst und dass darin enthaltene Abtretungsverbot herausgenommen sowie die Überschrift entsprechend angepasst.
Da die gesetzliche Neuregelung nur für Formulararbeitsverträge gilt, die nach dem 30.09.2021 abgeschlossen werden, bleiben Abtretungsverbote in Altverträgen weiter in Kraft und haben solange Bestand, wie am Inhalt des Vertrages nichts geändert wird.
Für Neuabschlüsse empfehlen wir allerdings, jeweils unsere aktuellsten Vertragsmuster zu verwenden. Diese können im Dokumenten-Center unserer Homepage heruntergeladen oder in der Verbandsgeschäftsstelle abgefordert werden.