Arbeitsmarktpolitik und Zuwanderungsrecht: Was ändert sich im neuen Jahr?

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Mit dem Jahreswechsel hat es wieder einige wesentliche Änderungen,  Neuregelungen und Befristungen im Bereich Arbeitsmarktpolitik und Zuwanderungsrecht, die in 2021 wirksam werden.

Die BDA hat dazu eine Übersicht erstellt, die Sie hier herunterladen können.

Dazu zählen insbesondere wichtige Regelungen im Kontext der „Corona-Gesetzgebung“, die in großen Teilen bis zum 31. Dezember 2021 befristet sind. Zusätzlich enthält die Übersicht weitere Themen aus anderen Bereichen u. a. Mindestlohn, Grundsicherung, Kinder-geld, Elterngeld und Zuwanderung.