Aufstockung der Überbrückungshilfe 

Corona

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, können Sie seit dem 11.12.2020 diese neue Förderung über die NBank beantragen.

Wer wird gefördert?

• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

• Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

• Umsatzverlust in den Bezugsmonaten April bzw. September bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie

Die ausführlichen Informationen zu diesem Förderprogramm entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt, welches Sie hier herunterladen können.