Ausweitung des Kinderkrankengeldes: Abschließendes Gesetzgebungsverfahren

Corona

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes wurde als Änderungsantrag zur 10. GWB-Novelle (GWB-Digitalisierungsgesetz) von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in die Ausschussberatungen eingebracht. Der Entwurf zum GWB-Digitalisierungsgesetz wurde am 13.01.2021 im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie und im Gesundheitsausschuss beraten. Der Bundestag hat den Entwurf am 14.01.2021 verabschiedet.

Dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesbeschluss vom 14.01.2021 können Sie hier herunterladen.

Nach der Beschlussfassung durch den Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat am 18.01.2021 über das Gesetz beraten. Eine Zustimmung war nicht erforderlich. Aufgrund der erfolgten Beratung im Bundesrat kann der Gesetzesbeschluss nunmehr unmittelbar dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.

Zur Regelung des Verfahrens erhalten Sie ergänzend eine Presseinformation des Bundesgesundheitsministeriums, die Sie hier herunterladen können. Wir gehen davon aus, dass das Kinderkrankengeld zur Betreuung (Neuregelung) vorrangig vor dem Anspruch nach § 56 Abs. 1 a IfSG zu beantragen sein wird.