BDA: Handreichung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

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Mit dem Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft sowie der Mobilitätswende steigt die Bedeutung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Für Arbeitgeber ist dies jedoch kein Zukunftsthema, sondern bereits heute relevant. Zum einen zeichnet sich immer mehr die Verwendung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Dienstfahrzeug ab. Zum anderen benötigen Arbeitnehmer Lademöglichkeiten für ihre privaten Fahrzeuge. Daher griff die BDA die komplexen lohnsteuerlichen Regelungen auf und fasste sie in einer neuen Handreichung zusammen. Dabei wird auf 16 für Sie wichtige Fragestellungen eingegangen.

Die Handreichung der BDA können Sie hier herunterladen.

Fragen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Dienstfahrzeugen
Nicht zuletzt seit der Einführung der bis zum 31. Dezember 2030 gültigen „Innovationsprämie“ werden künftig immer mehr Dienstwagen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sein. Dabei ist wichtig, ob der geldwerte Vorteil eines solchen Fahrzeugs ebenso zu versteuern ist wie bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor. Bei Elektro- und Hybridelektrodienstwagen spielen außerdem verschiedene Emissions- und Reichweitengrenzen sowie die lohnsteuerliche Behandlung von Stromkosten eine wichtige Rolle.

 

Lademöglichkeiten für private Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
Künftig werden immer mehr Arbeitnehmer ihre privaten Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge aufladen müssen. Dadurch wird beispielsweise die lohnsteuerliche Behandlung von Ladestationen auf dem Betriebsgelände relevant. Außerdem haben Arbeitgeber steuerliche Möglichkeiten bei der Überlassung oder Übereignung von Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung – eine Möglichkeit, die sicher zunehmend in Vergütungsstrukturen Anwendung finden wird.

Auch hierzu finden Sie hilfreiche Hinweise in der Handreichung.

 

Weiteres Vorgehen
Mit der Handreichung greift die BDA das Thema in einem frühen Stadium auf. Mit der zunehmenden Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen werden perspektivisch weitere steuerrechtliche Fragen aufkommen. Künftig wird die Handreichung daher um solche Fragestellungen oder eventuelle Gesetzesänderungen beziehungsweise überarbeitete BMF-Schreiben durch die BDA aktualisiert. Die aktuelle Version der Handreichung finden Sie künftig im Arbeitgeberportal der BDA unter „Themen Plus“.