Am 20. März 2023 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c ZPO bekannt gemacht. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 1. Juli 2023:
- für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1402,28 € monatlich, 322,72 € wöchentlich und 65,54 € täglich.
- bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 527,76 € monatlich, 121,46 € wöchentlich und 24,29 € täglich.
- für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 294,02 € monatlich, 67,67 € wöchentlich und 13,54 € täglich.
- die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4298,81 € monatlich, 989,31 € wöchentlich und 197,87 € täglich erhöht.
Alle weiteren ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle aus dem Bundesgesetzblatt entnehmen, welches Sie hier herunterladen können.