Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in 2020 vorgelegt

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Die Bundesregierung hat ihren „Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ vorgelegt. In dem Bericht wird insbesondere die Entwicklung bei den Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in 2020 dargestellt.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Corona-Pandemie deutliche Auswirkungen auf die Entwicklung hatte: positive im Bereich der Arbeitsunfälle, negative im Bereich der Berufskrankheiten. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft ist 2020 deutlich gesunken (- 12,2 %). Bei den schweren Arbeitsunfällen, die eine Rentenzahlung nach sich ziehen, ist ein leichter Rückgang (- 1,9 %) festzustellen. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen konnte eine deutliche Abnahme verzeichnet (- 21,4 %) werden.

Bei den Berufskrankheiten zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie ganz deutlich. Sowohl die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (+ 22,5 %), als auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten (+ 82,3 %) haben in 2020 stark zugenommen. Die Zahl der Todesfälle durch Berufskrankheiten gingen jedoch zurück (- 7,8 %). Die wichtigsten Ergebnisse im Bereich der Arbeits- und Wegeunfälle, des Berufskrankheitengeschehens sowie Ausgaben der Unfallversicherungsträger werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in den Betrieben erfordert. Die einzelnen Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger zur Bewältigung der Pandemie werden ebenfalls in dem Bericht vorgestellt.

Weiterhin enthält der Bericht grundlegende arbeitsweltbezogene Daten zu Bevölkerung und Erwerbstätigkeit.

Der diesjährige Schwerpunkt des Berichts befasst sich mit den Themen Basisarbeit und Mindestlohn. Zur Basisarbeit zählen hierbei Tätigkeiten, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern und derzeit von 24 % der Beschäftigten v. a. in der Dienstleistungsbranche durchgeführt werden. Der überwiegende Teil der Beschäftigten berichtet, dass fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten den Arbeitsanforderungen entsprechen, ebenso wie Arbeitsmenge und -pensum. Tendenziell wird über fachliche Unterforderung und monotonere Arbeitsbedingungen berichtet. Dafür wäre hohe Arbeitsintensität weniger anzutreffen.

Ferner enthält der Bericht ein aktuelles Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes und der derzeit gültigen Vorschriften der Unfallversicherungsträger sowie einen Abschnitt zu Arbeitszeit und Arbeitsort in der SARS-CoV-2-Pandemie (Punkt 3.8).

Der Bericht kann auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums direkt über vorstehenden Link heruntergeladen werden.