Berufsbildungsmodernisierungsgesetz: Darstellung und Bewertung

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Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben berichtet, ist mit Wirkung zum 01.01.2020 das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung – Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) in Kraft getreten.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat deshalb eine Darstellung mit den wesentlichen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und eine finale Bewertung des BBiMoG vorgenommen. In ihrer Bewertung führt die BDA aus, dass die positiv hervorzuhebenden Änderungen des BBiG durch das BBiMoG überschaubar sind. Zu erwähnen ist hier, dass das in vielen Branchen verbreitete Anrechnungsmodell zwischen einer zwei- sowie einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufsausbildung rechtssicher ausgestaltet worden ist. Auch die Stärkung der Ausbildung in Teilzeit sowie Verfahrenserleichterungen bei Auslandsaufenthalten während der Ausbildung und bei der Abnahme von schriftlichen Prüfungen können positiv erwähnt werden.

Bezüglich der jetzt eingeführten Mindestausbildungsvergütung bleibt festzuhalten, dass hier jetzt zumindest ein Vorschlag seitens der BDA gemeinsam mit dem DGB und dem ZDH in der Gesetzesregelung umgesetzt werden konnte. Insbesondere mit der Verankerung eines uneingeschränkten Tarifvorrangs konnte das wichtige Signal gesetzt werden, dass die Ausgestaltung der Ausbildungsbedingungen in den Branchen und den Regionen weiter den Tarifvertragsparteien vorbehalten bleibt. Dennoch bleibt es dabei, dass die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung einen Eingriff in die Tarifautonomie der Sozialpartner darstellt.

Schließlich bleibt in einer Gesamtbewertung festzustellen, dass sich hier eine politische Mehrheit für gesetzliche Regelungen zur Lösung von Problemen ausgesprochen hat, die in der Praxis nicht existieren. Zu nennen sind hier vor allem die sachlich unbegründeten Ausweitungen der Freistellungsansprüche für volljährige Auszubildende und für ehrenamtliche Prüfer/-innen.

Die Darstellung der wesentlichen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes mit der Bewertung des BBiMoG können Sie hier und die vollständige Fassung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) können Sie hier herunterladen.