Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Seit dem gelten neue Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (bzw. Arbeitnehmerdatenschutz). Die Umsetzung der DSGVO stellt für Arbeitgeber immer noch eine erhebliche Herausforderung dar. So stellen sich in der täglichen Praxis eine Vielzahl von Fragen: Welche Daten dürfen im Bewerbungsverfahren erhoben werden, wann müssen Daten wieder gelöscht werden, wie müssen Mitarbeiter über die Verarbeitung informiert werden, wann dürfen Mitarbeiterfotos veröffentlicht werden, wie verhält es sich mit der Videoüberwachung, wie schütze ich die Daten der Mitarbeiter gesetzeskonform?
Mit unserem Seminar
„Beschäftigtendatenschutz – Der korrekte Umgang mit Beschäftigten- und Bewerberdaten nach BDSG“
das ganztägig stattfindet am
Donnerstag, den 25.06.2020 in Lüneburg
möchten wir Ihnen diese und weitere Fragen anhand von Fallbeispielen, praktischen Hinweisen und Musterformularen beantworten. Insofern wird es in dem Seminar um das informelle Selbstbestimmungsrecht, die Grundlagen und Anwendungsbereiche der DSGVO sowie um die Frage gehen, was personenbezogene Daten überhaupt sind. Sodann werden in dem Seminar die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren sowie während des Beschäftigungsverhältnisses erläutert. Abschließen wird das Seminar mit den notwendigen Datenschutzerklärungen, den Folgen von Datenschutzverletzungen und die diesbezüglich geltenden betroffenen Rechte sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Als Referent steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Bode ein erfahrener Praktiker zur Verfügung, der in diesem Seminar auch auf die mit Sicherheit bestehende Vielzahl von Fragen eingehen wird.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.