Nachdem die vorstehenden Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und durch die künftige Ampel-Koalition beschlossen wurden, sind im Anschluss die Länderchefinnen und Länderchefs mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer Ministerpräsidentenkonferenz zusammengetreten, um über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes und über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie zu beraten, die jedoch noch erst vom neuen Bundesgesetzgeber umgesetzt werden müssten.
Das Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz können Sie hier herunterladen.
Die wesentlichen Beschlüsse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der Bund soll eine Impfpflicht für Pflegeberufe auf den Weg bringen. Sie soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten gelten. „Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen“, heißt es dazu im Beschluss.
- Soweit die jetzt beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes flächendeckend 2G oder 2G-Plus zu lassen, haben sich die Bundesländer auf Grenzwerte verständigt, an denen sie beabsichtigen, diese Regelung in ihren Ländern umzusetzen. Ausschlaggebend wird dafür künftig die „Hospitalisierungsinzidenz“ sein. Der Wert gibt auf 100.000 Menschen gerechnet an, wie viele Corona-Infizierte in den vergangenen 7 Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Liegt die Hospitalisierungsinzidenz über 3, soll in dem Bundesland 2G gelten. Klettert sie über den Wert 6 folgt 2G-Plus. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die 2G-Regel nur Geimpften und Genesenen den Zugang unter anderem zu Veranstaltungen und Gaststätten erlaubt. Demgegenüber müssen bei der Anwendung der 2G-Plus-Regel die Geimpften und Genesenen zusätzlich auch noch einen aktuellen Corona-Schnelltest vorlegen.
- Eine Ländereröffnungsklausel soll den einzelnen Bundesländern zudem das Rüstzeug für mögliche Shut-Downs geben. Sollte die Hospitalisierungsinzidenz über 9 steigen, dürfen die Landtage von „den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen“.
- Die Impfkampagne soll wieder an Tempo gewinnen. Hausärzte und Betriebsärzte sollen verstärkt Booster-Impfungen anbieten. Auch die Impfzentren werden reaktiviert und vom Bund bezuschusst. Geprüft werden soll, ob auch Nichtärzte künftig impfen dürfen. Seitens der Bundeskanzlerin wurde hier in der Besprechung eine Impfung durch Apothekerinnen und Apotheker ins Spiel gebracht.
- Die Kontrolldichte der Corona-Schutzmaßnahmen soll erhöht werden, um Missbrauch zu verhindern. Auch die Beibehaltung der bereits wieder eingeführten kostenlosen Bürgertests wurde noch einmal bekräftigt. Die Bundeswehr soll bei Bedarf den Ländern beim Testen oder der Impfinfrastruktur zur Hilfe kommen.
- Pflegekräfte sollen erneut einen Pflegebonus erhalten. Die Höhe ist jedoch noch unklar. Die Länder bitten hier den Bund die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
- Im Hinblick auf besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wurde die Absicht erklärt, dass hier erneut eine finanzielle Unterstützung gewährt werden soll. Insofern wurde in Aussicht genommen, die Überbrückungshilfe III Plus entsprechend bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Gegenwärtig läuft die Überbrückungshilfe III Plus zum Ende des Jahres aus.
Nach diesen Beschlüssen der Länderchefinnen und Länderchefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bleibt nunmehr abzuwarten, inwieweit die Bundesländer tatsächlich in der Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes die von ihnen gefassten Beschlüsse beachten. Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit die befürworteten Gesetzesvorhaben, insbesondere die Impfpflicht für Pflegeberufe, tatsächlich von der neuen Bundesregierung umgesetzt und vom neuen Bundestag beschlossen werden.