In der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.05.2022 finden die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Es handelt sich um eine Materie, die seitens der Arbeitgeber von Beginn an im Auge behalten werden sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die Frist für eine Wahlanfechtung lediglich 14 Tage ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses beträgt. Es gilt daher über die Besonderheiten der Betriebsratswahlen unterrichtet und für Fehler, die im Wahlverfahren immer wieder vorkommen und die zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen können, sensibilisiert zu sein.
Diese umfassende Information möchten wir Ihnen mit unserem Seminar
„Betriebsratswahlen 2022“
vermitteln, das ganztägig stattfindet am
Dienstag, den 11.01.2022, in Lüneburg.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Unternehmer, Personalleiter sowie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, die mit der Betriebsrat betraut sind.
Wesentlicher Inhalt des Seminars wird zunächst der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff sein. Sodann wird es um die Schwellenwerte zur Bestimmung der Betriebsratsgröße gehen, wobei auch die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern thematisiert wird. Im Anschluss werden Sie dann Informationen zum eigentlichen Wahlverfahren erhalten, wobei sowohl das klassische Wahlverfahren als auch das vereinfachte Wahlverfahren dargestellt wird.
Schließlich wird es um die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, die Übernahme der Kosten für Betriebsratstätigkeiten sowie um die Betriebsversammlung gehen.
Als Referent steht Ihnen mit unserem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Martin Schwickrath ein äußerst erfahrener und versierter Praktiker zur Verfügung, der Ihnen alle Fragen beantworten wird.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.