Bundesfinanzministerium aktualisiert sein FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise, Stand 7.10.2020

Corona

Ende September aktualisierte das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Das FAQ wurde erstmals im April 2020 veröffentlicht und laufend überarbeitet.

Die aktuelle Ausgabe des FAQ können Sie hier herunterladen.

Auf folgende Aktualisierungen möchten wir besonders hinweisen:

Aktualisierung der Erläuterungen zum Verlustrücktrag um die gesetzlichen Nachbesserungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (vgl. Seiten 3 und 4 der Anlage).

Redaktionelle Änderungen in den Punkten V. 2. bis V. 4. Der Abschnitt wie „Außenprüfungen weiterhin angeordnet und durchgeführt werden“ (V. 1.) ist neugefasst worden (vgl. Seite 8 ff. der Anlage).

Redaktionelle Überarbeitung, wie sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 11a EStG zueinander verhalten (vgl. Seite 18 der Anlage).

Folgende Ergänzungen wurden im FAQ eingefügt:

Neue Anmerkung, wie Stundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus gewährt werden können (vgl. Seite 6 der Anlage).

Eine Vorankündigung der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 28a EStG bis zum 31. Dezember 2021, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 (vgl. BDA-Rundschreiben XI/050/20) umgesetzt werden soll (vgl. Seite 9 der Anlage).

Klarstellung zu den Aufwendungen, die für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden können, wenn ein Arbeitnehmer normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb hat, aber wegen Corona bedingt zuhause arbeiten muss (vgl. Seite 10 der Anlage).

Neu eingefügt wurden Erläuterungen zu den Billigkeitsleistungen (Unterstützungsleistungen) aus den Corona-Hilfsprogrammen (vgl. Seite 26 der Anlage). Über weitere Aktualisierungen des „Corona-FAQ“ des BMFs werden wir Sie informieren.