Am 19. November 2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine aktualisierte Fassung des Anwendungsschreibens zur Entfernungspauschale.
Das Anwendungsschreiben können Sie hier herunterladen.
Die Überarbeitung war notwendig, da ab dem Jahr 2021 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 0,35 Euro erhöht wurde und ab dem Jahr 2024 um weitere 3 Cent auf insgesamt 0,38 Euro angehoben wird.
Dies ist nicht nur für Arbeitnehmer relevant, sondern auch für Arbeitgeber, die beispielsweise einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, welcher mit 15 Prozent pauschal zu versteuern ist (§ 40 Absatz 2 EStG). Daher beinhaltet das BMF-Schreiben auch Ausführungen zu solchen Sachbezügen oder Zuschüssen. Überarbeitete Passagen des Anwendungsschreibens markierte das BMF entsprechend.