Wie Ihnen bereits in unseren Sonderrundschreiben berichtet, hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket auch eine Ausbildungsprämie aufgenommen, um in Zeiten der Corona-Krise das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und die Berufsausbildung zu fördern. Die wesentlichen Punkte dieses Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung in einem Eckpunktepapier festgelegt, das Sie hier herunterladen können.
Nunmehr wurde von den zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Bildung die erste Förderrichtlinie zu vier von fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ vorgelegt und jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Vorabfassung können Sie hier herunterladen.
Für das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ stehen 500 Mio. € zur Verfügung, 150 Mio. € im Jahr 2020 und 350 Mio. € im Jahr 2021. Das Programm tritt am 1. August 2020 in Kraft. Antragstellungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die das Programm verwaltet, sind damit ab August möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird voraussichtlich am Montag, den 4. August, die Antragsdokumente online zur Verfügung stellen. Außerdem wird sie gemeinsam mit den zuständigen Ressorts BMBF und BMAS entwickelte FAQ’s (Fragen und Antworten) zu dem Programm veröffentlichen.
Ein erstes Informationsblatt zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesagentur für Arbeit können Sie hier herunterladen. Zudem haben die Arbeitsagenturen eine kostenfreie Arbeitgeber-Hotline für Fragen zur Ausbildungsprämie eingerichtet, die Sie unter folgender Telefonnummer erreichen können: 0800/ 4 5555 20
Die Förderung nach der neuen Richtlinie umfasst vier Förderbereiche. Angesichts der Corona-Krise sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ausbilden, unterstützt werden mit
1. einer „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre (2.1) in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
2. einer „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren (2.2) in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
3. einem „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung (2.3) in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
4. einer Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) (2.4) in Höhe von 3.000 €
Es gelten folgende Fristen:
Die Prämien zu den Maßnahmen 1 und 2 können ab 1. August für Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, die im Zeitraum 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen; mit der Ausdehnung des zunächst bis zum 1. Januar begrenzten Zeitraums um 6 Wochen wurde eine Forderung der BDA zum Programm erfüllt. Ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle, der Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen. Die Frist für die Antragstellung zu den Maßnahmen 1 und 2 endet jeweils drei Monate nach Ende der sechsmonatigen Probezeit des Auszubildenden, sie reicht also weit ins Jahr 2021 hinein. Die Auszahlung der Prämien zu den Maßnahmen 1, 2 und 4 erfolgt jeweils nach Ende der Probezeit.
Der Zuschuss zu Maßnahme 3 kann für die Monate August bis Dezember 2020 beantragt werden.
Die Übernahmeprämie nach Maßnahme 4 kann ausschließlich für Ausbildungsverträge beantragt werden, die im Zeitraum August bis Dezember 2020 abgeschlossen werden.
Die Forderung der BDA, die Schwelle der Betriebsgröße bei den Förderkriterien höher anzusetzen und zumindest auch den dienstleistenden und produzierenden Mittelstand mit einzubeziehen, ist von der Politik leider nicht aufgegriffen worden. Entscheidend ist, dass Betriebe unabhängig hiervon an Ausbildung festhalten und dass junge Menschen konkret die gebotenen Chancen nutzen und einen Ausbildungsplatz anstreben. Der Beginn des Ausbildungsjahres steht für viele Auszubildende zum 1. August und 1. September an. Viele Ausbildungsbetriebe und Bewerber finden aktuell trotz der pandemiebedingten Probleme zueinander. Ausbildungsverträge können noch bis zum Jahresende und darüber hinaus geschlossen werden Die geplanten Ausbildungsprämien bedeuten eine Anerkennung der Ausbildungsleistung gerade der kleineren Unternehmen in der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation. Im Kern gilt aber das wohlverstandene Eigeninteresse unserer Unternehmen: Je stärker die Unternehmen mit eigener Ausbildung für die benötigten qualifizierten Fachkräfte vorsorgen, desto besser wird die Wirtschaft aus der Krise herauskommen und in der Zeit danach ihre Wettbewerbsstärke halten.