Anliegend übersenden wir Ihnen den Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 20. April 2021, den Sie hier herunterladen können. Er enthält keine wesentlichen Änderungen. Es werden lediglich Anpassungen aufgrund der 4. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung und der ergänzenden STIKO-Stellungnahme vom 14. April 2021 vorgenommen und darauf verwiesen, den empfohlenen Abstand zwischen den Impfungen auszuschöpfen.
Die erforderlichen grundsätzlichen Anpassungen bezüglich der geplanten stärkeren Einbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, der überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienste sowie der privatärztlichen Praxen in die Impfkampagne werden zeitnah mit einer weiteren Fortentwicklung der CoronaImpfV umgesetzt werden. Dies wird insbesondere Aspekte der Belieferung über den Großhandel und die Apotheken und des Impfquotenmonitorings betreffen.