Mangelnde Leistung von Mitarbeitern, sei es als Minderleistung oder als Schlechtleistung, muss nicht tatenlos hingenommen werden. Sie erfordert jedoch eine zielgenaue Ansprache der Mitarbeitenden und das Wissen des Arbeitgebers über die entsprechenden arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Wichtig ist, zunächst zu erkennen, ob der Mitarbeiter nicht „will“ oder nicht „kann“. Danach beurteilen sich die jeweilige Reaktion sowie der arbeitsrechtliche Weg, der beschritten werden muss.
Auf der anderen Seite gilt es jedoch auch, Ursachen herauszufinden, die zu Schlecht- oder Minderleistung führen, um gemeinsam mit dem Mitarbeiter nach Abhilfemöglichkeiten zu suchen.
Mit unserem Seminar
„Der richtige Umgang mit „Schlechtleistern““
das ganztägig stattfindet am
Donnerstag, den 07.04.2022, in Lüneburg
möchten wir Ihnen zu all diesen Punkten Lösungsansätze und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei werden nicht nur die arbeitsrechtliche Praxis, sondern auch die Möglichkeiten der richtigen Ansprache des Mitarbeiters dargestellt.
Schwerpunkte des Seminars werden die Identifikation von Schlecht- und Minderleistungen sowie Kritikgespräche und Stufenkonzepte der Mitarbeiteransprache sein. Sodann wird es um die arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und Instrumente gehen. Hierzu zählen im ersten Schritt die Ermahnung und Abmahnung und in einem weiteren Schritt die verhaltens- und personenbedingte Kündigung. Als Alternative zur Kündigung wird zudem der Aufhebungsvertrag thematisiert.
Schließlich wird es in dem Seminar um die Führung von Trennungsgesprächen und die Beteiligung des Betriebsrates gehen.
Als Referenten stehen Ihnen mit der Personalentwicklerin unseres Verbandes, Frau Wiebke Krohn, sowie unserem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Martin Schwickrath zwei äußerst erfahrene und versierte Praktiker zur Verfügung, die Ihnen alle Fragen beantworten werden.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.