„Die Kosten des Betriebsrats“

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Soweit im Betrieb ein Betriebsrat gebildet ist, ist der Arbeitgeber nach §§ 36, 40 BetrVG verpflichtet, die für die Betriebsratstätigkeit anfallenden Kosten zu übernehmen. Hierzu zählen nicht nur die reinen Sachkosten für die Ausstattung des Betriebsrates, sondern auch die Vergütungsansprüche der einzelnen Betriebsratsmitglieder sowie die Kosten für deren Schulungen. Dabei steht oft die Frage im Raum, ob die Betriebsratstätigkeit oder die Schulung erforderlich ist. Darüber hinaus stellt sich für den Arbeitgeber immer wieder die Frage, wann Betriebsratsmitglieder von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freizustellen sind, wie diese Zeit zu vergüten ist, ob Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, wenn das Betriebsratsmitglied mehr als seine regelmäßige Arbeitszeit für die Betriebsratstätigkeit aufwendet und wie Teilzeitbeschäftigte zu behandeln sind.

Um Ihnen hier den notwendigen Einblick und die relevanten Fakten zu geben, möchten wir Ihnen das Seminar

„Die Kosten des Betriebsrats“

anbieten, das ganztägig stattfindet am

Dienstag, den 16.11.2021, in Lüneburg.

Zu den wesentlichen Seminarinhalten wird die Betriebsratstätigkeit als Ehrenamt, die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und der Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung gehören. Ebenso wird in dem Seminar die Vergütungszahlung und der Umgang mit Teilzeitbeschäftigten im Betriebsratsamt behandelt. Schließlich wird es um die immer wieder kehrenden Streitfragen im Zusammenhang mit Betriebsratsschulungen und um die Sachkosten des Betriebsrats gehen.

Als Referent steht Ihnen mit dem Geschäftsführer unseres Verbandes, Herrn Reinhard Gusek, ein äußerst versierter und langjährig erfahrener Praktiker zur Verfügung, der Ihnen gerne alle auftretenden Fragen beantworten wird.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.