„Die personenbedingte Kündigung“

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Schließlich möchten wir Sie auch noch einmal an unser Seminar

„Die personenbedingte Kündigung“

erinnern, das ganztägig stattfindet am

Donnerstag, den 07.05.2020 in Lüneburg.

Neben der verhaltensbedingten und der betriebsbedingten Kündigung gehört die personenbedingte Kündigung zu den drei Hauptfällen der im Kündigungsschutzgesetz vorgesehenen Kündigungsgründe.

Den Schwerpunkt der personenbedingten Kündigung bilden dabei die Fälle der krankheitsbedingten Kündigung. Hier kommen sowohl Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen als auch wegen Langzeiterkrankungen sowie wegen objektiver Unmöglichkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung in Betracht. Für diese Fälle der personenbedingten Kündigung hat die Rechtsprechung besondere Kriterien entwickelt, die seitens des Arbeitgebers beim Ausspruch einer Kündigung unbedingt zu beachten sind und die im Rahmen des Seminars vermittelt werden.

Schwerpunkte des Seminars werden deshalb die der Kündigung vorangestellte Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sowie nachfolgend die drei Hauptformen der krankheitsbedingten Kündigung (Kurzeit- und Langzeiterkrankung, objektive Unmöglichkeit) sein. Dabei werden insbesondere die negative Zukunftsprognose und die betrieblichen Beeinträchtigungen einen Schwerpunkt des Seminars bilden. Schließlich werden auch noch Sonderprobleme (beispielsweise bei Schwerbehinderung) sowie die Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG und die Klagemöglichkeiten des Arbeitnehmers behandelt.

Als Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Gusek, Geschäftsführer unseres Verbandes, ein erfahrener Praktiker zur Verfügung, der auch gerne auf Ihre Fragen eingehen wird.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.