Als regionaler Arbeitgeberverband sind wir unter anderem auch berechtigt und gehalten, ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das in unserer Verbandsregion befindliche Sozialgericht in Lüneburg zu benennen.
Ähnlich wie bei den Arbeitsgerichten sind auch die Kammern des Sozialgerichts neben dem Berufsrichter je zur Hälfte mit ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitgeber besetzt. Zuständig sind die Kammern des Sozialgerichts insbesondere für alle Angelegenheiten der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung einschließlich des Erziehungsgeldrechts.
Als ehrenamtliche Richterin oder Richter werden Sie deshalb sowohl mit einer Vielzahl von Fragen befasst sein, die Sie im Hinblick auf die Sozialversicherung schon aus Ihren Betrieben kennen und die sich im Hinblick auf die Grundsicherung mit dem Lebensalltag und der sozialen Lebenssituation in unserem Land beschäftigen. Von vielen der bisher bereits tätigen Sozialrichterinnen und Sozialrichter wird diese ehrenamtliche Tätigkeit daher als sehr bereichernd im Hinblick auf die Lebenssituation in unserem Land betrachtet.
Wir würden uns daher freuen, wenn auch Sie bereit wären, ein solches ehrenamtliches Richteramt zu übernehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Reich, die Sie wie folgt jederzeit erreichen unter 04131 87212-23 oder unter sreich@av-lueneburg.de.