Der Bund hat Ende März 2021 ein weiteres Unterstützungsangebot für Unternehmen und Soloselbständige in Form einer „Härtefallhilfe“ angekündigt, an der auch das Land Niedersachsen sich beteiligen wird. Die Härtefallhilfe wird zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und besitzt einen Gesamtumfang von 1,5 Mrd. Euro. Niedersachsen kann aus diesem Gesamtbudget insgesamt bis zu 141 Mio. Euro erhalten.
Im Rahmen der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ sollen Unternehmen und Soloselbständige einen einmaligen Zuschuss in Form einer Billigkeitsleistung erhalten, die eine pandemiebedingte besondere Härte erlitten haben und die für die bisherigen Hilfen von Bund und Ländern nicht antragsberechtigt waren. Die Höhe der Unterstützungsleistung soll sich nach der pandemiebedingten bisher nicht ausgeglichenen Belastung richten. Sie orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d.h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. In Abhängigkeit von der Belastung soll die „Härtefallhilfe Niedersachsen“ im Förderzeitraum im Regelfall
100.000 Euro nicht übersteigen. Es können mit der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ solche pandemiebedingten besonderen Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 entstanden sind.
Die Beantragung soll wie bei den Überbrückungshilfen durch prüfende Dritte (Steuerberater/- innen, Rechtsanwälte/-innen, Buchprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen) erfolgen. In den allgemeinen Vorgaben des Bundes ist die Einrichtung einer „Härtefallkommission“ vorgesehen, die bei der Entscheidung über pandemiebedingte besondere Härtefälle unterstützen soll. Für die „Härtefallhilfe Niedersachsen“ ist vorgesehen, dass die „Härtefallkommission Niedersachsen“ im Vorfeld über das Scoring der Richtlinie und die Definitionsauslegungen abstimmt. Auf dieser Grundlage wird dann die NBank die entsprechenden Bewilligungsverfahren durchführen.
Die UVN werden Teil der Härtefallkommission sein, die ihre Arbeit ab in dieser Woche aufgenommen hat, um zunächst über das Scoring der Richtlinie und die Definitionsauslegungen abzustimmen. Den Richtlinienentwurf „Härtefall Niedersachsen“ können Sie hier herunterladen.