Energiepreisbremsen – Sachstand und Antworten des BMWK

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Im Februar hat die BDA gemeinsam mit dem DIHK und dem ZDH Fragen aus der Praxis zum Strompreisbremsengesetz sowie zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz an das BMWK übersandt. Nunmehr hat das BMWK diese schriftlich beantwortet.

Die Antwort können Sie hier herunterladen.

Das BMWK hat darüber hinaus seine FAQ erweitert und eine Hotline für Fragen eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der Nummer 0800 – 78 88 900 zu erreichen. Sie können die FAQ zur Strom- und Gaspreisbremse hier herunterladen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html

Am 16. März hat der Bundestag in erster Lesung über eine Novellierung der Gesetze beraten. Mit der Novellierung soll die Beleihung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zur Übernahme der Aufgaben der Prüfbehörde nach § 48 Abs. 1 Nr.1 Strompreisbremsengesetz ermöglicht werden. Hierfür soll ein neuer § 48a StromPBG eingefügt werden. Darüber hinaus ist eine weitere Novelle geplant, mit der insbesondere redaktionelle Änderungen und Angleichungen der beiden Gesetze vorgenommen werden sollen. Im Zuge dessen ist geplant, eine Sanktionsvorschrift für Verstöße gegen das Boni- und Dividendenverbot einzuführen.

 Über den weiteren Fortgang der Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie unterrichten.