Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes

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Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG) erarbeitet. Dieser befindet sich noch in der Ressortabstimmung, ist aber bereits öffentlich bekannt geworden.

Sie können den Entwurf hier herunterladen.

Im Entwurf sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Anheben des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 %.
  • Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 % mit Entlastung ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,15 Beitragssatzpunkte (Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts).
  • Schaffen einer automatischen, regelhaften Anpassung der Geld- und Sachleistungs-beträge für 2025 und 2028.
  • Ergänzung einer Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes im Falle eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs.
  • Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld auf jährlich bis zu 10 Arbeits-tage pro Pflegeperson.
  • Vereinfachung der Inanspruchnahme von Unterstützung in der häuslichen Pflege.
  • Beschleunigung des Pflegepersonalbemessungsverfahrens durch weitere Ausbaustufen.
  • Erhöhung der Leistungszuschläge zur Reduzierung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege zum 1. Januar 2024 um 5 bis 10 %.
  • Einrichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung in der Pflege für die bessere Nutzung digitaler Angebote in der Pflege
  • Erhöhung des Pflegegelds sowie der ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 %.

Der Gesetzentwurf ist sehr kritisch zu bewerten. Er sieht eine massive Beitragssatzanhebung

sowie Leistungsausweitung vor. Ferner würden die Regelungen zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung einen hohen Aufwand für die Arbeitgeber bedeuten und wären in der vorgesehenen kurzen Frist nicht umsetzbar. Notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung, zum Beispiel Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund, fehlen gänzlich. Auch werden notwendige, nachhaltige Strukturreformen völlig ausgespart. Insgesamt gehen die vorgesehenen Änderungen komplett zu Lasten der Beitragszahlenden.